Spenden an die Hospizbewegung Baden sind steuerlich absetzbar (SO 1219)!
Aufgrund der geplanten Einführung der „Automatischen Arbeitnehmerveranlagung“ für unselbstständig Erwerbstätige durch das Finanzministerium per 1.1.2017 kann Ihre Spende ab diesem Zeitpunkt nur mehr dann steuerlich abgesetzt werden, wenn Sie der HOSPIZ Bewegung Baden gemeinsam mit Ihrer Spende auch Ihren Vornamen, Familiennamen und Ihr Geburtsdatum (TT.MM.JJJJ) übermitteln.
Wichtig dabei ist, dass Sie Ihre Daten korrekt bekannt geben und insbesondere, dass die Schreibweise Ihres Namens mit jener im Meldezettel/Geburtsurkunde übereinstimmt.
Nur durch diese Datenübermittlung können wir die neue gesetzliche Regelung erfüllen und Ihre Spenden beim Finanzamt melden.
Wir übermitteln Ihre Spendendaten (Gesamtspende des Jahres) dann über „Finanz online“ der Steuerbehörde und Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich ab dem Quartal II/2018 automatisch gut geschrieben.
Anonyme Spenden bzw. Spenden ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.
Wir sind zu dieser Vorgangsweise ab 2017 gesetzlich verpflichtet. Sie können unsere Meldung an die Finanz jedoch durch eine kurze schriftliche Mitteilung an uns grundsätzlich unterbinden.
Eine selbstständige Meldung der Spende Ihrerseits an die Behörde (so wie bisher) ist aufgrund der grundsätzlichen Änderung des Vorgangs ab 2017 nicht mehr möglich!
Allgemeine Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
https://www.bmf.gv.at/steuern/spendenservice.html
Diese neuen Regelungen stellen auch für uns als gemeinnützige Organisation eine große Umstellung und vor allem einen großen administrativen Aufwand dar.
Bitte unterstützen Sie uns auch weiterhin mit Ihrer Spende – DANKE!